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   VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148   

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VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148 (https://dejure.org/2020,17683)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148 (https://dejure.org/2020,17683)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 24 ZB 17.1148 (https://dejure.org/2020,17683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5, § 40, § 52 Abs. 1; StPO § 153a Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Besitzes eines Butterflymessers

  • rewis.io

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Besitzes eines Butterflymessers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Das Ergebnis der Annahme der Regelunzuverlässigkeit steht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Besitz von Butterflymessern verboten ist und einen gröblichen Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften darstellt (BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris).

    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass auch ein einmaliger fahrlässig begangener Verstoß einen solchen gröblichen Verstoß darstellen kann (BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Weder die in der Vergangenheit liegende möglicherweise beanstandungsfreie waffenrechtliche Vorgeschichte des Klägers noch seine möglicherweise bestehende berufliche Erfahrung im Umgang mit Messern und Skalpellen können eine Ausnahme von der durch § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG begründeten Regelunzuverlässigkeit rechtfertigen, weil insoweit allein die konkreten Umstände der Tat maßgebend sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Solche sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 24 BV 21.3213

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Vielmehr haben Waffenbehörde und im Streitfall die Verwaltungsgerichte eine eigene strafrechtliche Beurteilung vorzunehmen (s. hierzu auch BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.5.2020 - 24 ZB 17.1148 - juris Rn. 10), als deren Ergebnis die Behörde in erster Linie von einer vorsätzlichen Tat ausgegangen ist, jedenfalls aber von einer grob fahrlässig begangenen Tat.

    Ein schwerwiegender und gröblicher Verstoß gegen das WaffG liegt vor, wenn der Betreffende - wie hier - vorsätzlich eine verbotene Waffe besitzt (BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 12; B.v. 13.5.2020 - 24 ZB 17.1148 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

    Eine grundsätzliche Bedeutung wird dementsprechend nicht dargetan, wenn sich der Rechtsmittelführer darauf beschränkt, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Einzelfall mit tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen als unrichtig anzugreifen (BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 24 ZB 17.1148).
  • OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22

    Waffenrecht; Zuverlässigkeit; gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz

    Ein schwerwiegender und damit ein gröblicher Verstoß gegen das WaffG liegt bereits vor, wenn der Betreffende vorsätzlich eine verbotene Waffe besitzt (BayVGH, Beschl. v. 24. Januar 2019 - 21 CS 18.1579 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 13. Mai 2020 - 24 ZB 17.1148 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 24 ZB 20.2476

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Eine grundsätzliche Bedeutung wird dementsprechend nicht dargetan, wenn sich der Rechtsmittelführer darauf beschränkt, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Einzelfall mit tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen als unrichtig anzugreifen (BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 24 ZB 17.1148).
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